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Urteile gegen Volkswagen
VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2.0 TDI
Landgericht Mainz,
Urteil vom 27.07.2017, Az. 4 O 196/16 (nicht rechtskräftig)
Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs ge-gen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung.
Audi Q 5 2.0 TDI
Landgericht Krefeld,
Urteil vom 19.07.2017, Az. 7 O 147/16 (nicht rechtskräftig)
(siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rücktritt verneint)
Nach Auffassung des Gerichts waren die Vo-raussetzungen für einen Rücktritt gegenüber dem Händler nicht gegeben. Zum einen war der Anspruch verjährt und eine arglistige Täu-schung mangels Zurechnung nicht erkennbar. Gleichzeitig stellte es aber fest, dass VW als Hersteller des Motors dem Käufer zum Scha-denersatz wegen Beihilfe zum Betrug ver-pflichtet sei (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB).
Audi Q 3 2.0 TDI
Landgericht Offenburg,
Urteil vom 30.06.2017, Az. 2 O 133/16 (nicht rechtskräftig)
(siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rückgabe bejaht)
Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung.
Passat Variant 2.0 TDI
Landgericht Osnabrück,
Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 (nicht rechtskräftig)
(siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rückgabe bejaht)
Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung.
Golf Variant 1,6 TDI
Landgericht Osnabrück,
Urteil vom 28.06.2017, Az. 1 O 29/17 (nicht rechtskräftig)
(siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rückgabe bejaht)
Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung.
VW Sharan Highline Bluemotion 2.0 TDI
Landgericht Münster,
Urteil vom 28.06.2017, Az. 02 O 165/16 (nicht rechtskräftig)
Das Landgericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz und Rückerstattung des Kaufpreises.
Skoda Suberb Combi
Landgericht Kleve,
Urteil vom 23.06.2017, Az. 3 O 212/6 (nicht rechtskräftig)
Das Landgericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs ist der Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern, sowie Finanzierungskosten zu ersetzen.
VW Passat Variant 2.0 TDI
Landgericht Magdeburg,
Urteil vom 15.06.2017, Az. 9 O 1498/16 *431* (nicht rechtskräftig)
(siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rückgabe bejaht)
Das Landgericht stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz für seinen gekauften Passat zu leisten. Außerdem verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises, abzüglich Nutzungsentschädigung auf Grund der bestehenden Sachmängelhaftung.
VW Passat Alltrack 2.0 TDI & Modell unbekannt 2.0 TDI
Landgericht Arnsberg,
Urteile vom 14.06.2017, Az. I-1 O 227/16, Az. I-1 O 25/17 (nicht rechtskräftig)
(siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rückgabe bejaht)
Das Landgericht stellte fest, dass der Hersteller dem Käufer zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Dies ergebe sich aus dem Inverkehrbringen der manipulierten Fahrzeuge. Denn der Hersteller habe in großem Umfang und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltschutzvorschriften ausgehebelt und zugleich ihre Kunden manipulierend beeinflusst. Er habe dabei nicht einfach nur gesetzliche Abgaswerte außer Acht gelassen, sondern mit der Abschaltvorrichtung zu-gleich ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen, welches sich insgesamt als sittenwidriges Verhalten darstelle.
VW Tiguan 2.0 TDI
Landgericht Saarbrücken,
Urteil vom 14.06.2017, Az. 12 O 104/16 (nicht rechtskräftig)
(siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rückgabe bejaht)
Das Landgericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Er muss dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern ersetzen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Rücknahme des Fahrzeugs. Der Händler und VW wurden als Gesamtschuldner verurteilt. Somit kann der Kläger die Rückzahlung entweder vom Händler oder von VW verlangen.
VW Caddy
Landgericht Hildesheim,
Urteil vom 13.06.2017, Az. 4 O 118/16 (nicht rechtskräftig)
Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und Betrugs verpflichtet ist.
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Landgericht Freiburg,
Urteil vom 09.06.2017, Az. 2 O 140/16 (nicht rechtskräftig)
Das Landgericht verurteilte VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist.
VW CC 2.0 TDI
Landgericht Regensburg,
Urteil vom 07.06.2017, Az. 1 O 1522/16 (2)
Das Landgericht verurteilte VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Unternehmen muss den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten und bei der Finanzierung zusätzlich entstandene Kosten ersetzen.
VW Golf Plus Team 1.6 TDI DPF
Landgericht Dortmund,
Urteil vom 06.06.2017, Az. 12 O 228/16 (nicht rechtskräftig)
Volkswagen wurde verurteilt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug- um Zug gegen Rückgabe des Autos unter Anrechnung der Nutzungsentschädigung.
VW Golf VI Variant
Landgericht Mönchengladbach,
Urteil vom 01.06.2017, Az. 10 O 84/16 (nicht rechtskräftig)
Das Landgericht verurteilte Volkswagen wegen zum Schadenersatz wegen Betrugs: VW muss dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Der Kläger gibt den Wagen zurück. VW steht noch die Nutzungsentschädigung zu.
Volkswagen nicht bekannt
Landgericht Erfurt,
(Teil-, Versäumnis-) Urteil vom 17.05.2017, Az. 3 O 1515/16 (nicht rechtskräftig)
Das Gericht verurteilte VW zum Schadenersatz nach Aktenlage. Die VW-Anwälte hatten sich zunächst nicht verteidigt. Das Gericht hielt die Klageschrift für überzeugend. Eine genauere Begründung lieferte es nicht. VW kann jetzt Einspruch einlegen und der Rechtsstreit wird dann fortgesetzt.
Audi A5
Landgericht Bayreuth,
Urteil vom 16.05.2017, Az. 23 O 243/16 (nicht rechtskräftig)
Das Gericht verurteilte Volkswagen als Herstellerkonzern, etwa 32 000 Euro zuzüglich Zinsen an den Besitzer des Wagens zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges.
VW Golf 2.0 TDI
Landgericht Offenburg,
Urteil vom 12.05.2017, Az. 6 O 119/16 (nicht rechtskräftig)
Das Gericht bejaht einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB i.V.m. § 31 BGB); der Hersteller könne nicht mit Nichtwissen oder "Noch-Nicht-Wissen" bestreiten, dass die Softwareprogrammierung mit Kenntnis des Vorstands erfolgte.
VW Golf Variante 1.6 TDI
Landgericht Osnabrück,
Urteil vom 09.05.2017, Az. 5 O 1198/16
Volkswagen wurde verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen.
Audi Avant Ambition 2.0 TDI
Landgericht Baden Baden,
Urteil vom 27.04.2017, Az. 3 O 123/16 (nicht rechtskräftig)
Das Landgericht entschied gegen Volkswagen, dass der Hersteller, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 200 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten hat und den Wagen zurückzunehmen muss.
VW Touran 1.6 TDI
Landgericht Baden Baden,
Urteil vom 27.04.2017, Az. 3 O 163/16 (nicht rechtskräftig)
Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen.
VW Golf Variant 1.6 TDI
Landgericht Baden Baden,
Urteil vom 27.04.2017, Az. 3 O 387/16 (nicht rechtskräftig)
Volkswagen wurde durch das Landgericht dazu verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 270 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu bezahlen und den Wagen zurückzunehmen.
VW Tiguan, Skoda Octavia, VW Golf Plus 1.6 TDI, VW Caddy Trendline, Audi A4 Avant 2.0 TDI, VW Passat CL Bluemotion, Audi Q5 2.0 TDI quattro, VW Passat 2.0 TDI Variant, Audi A4 Avant 2.0 TDI
Landgericht Nürnberg-Fürth,
Urteile vom 27.04.2017, Az. 8 O 2404/16, Az. 9 O 3631/16, Az. 8 O 3707/16, Az. 9 O 4238/16, Az. 8 O 5990/16, Az. 9 O 6119/16, Az. 8 O 6120/16, Az. 8 O 6196/16, Az. 9 O 7324/16 (nicht rechtskräftig)
Volkswagen wurde in den Urteilen jeweils durch das Landgericht verurteilt Schadenersatz wegen Betrugs zu bezahlen. Der Hersteller muss das jeweilige Kfz zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von etwa 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg. Die Volkswagen Anwälte bestreiten das, aber das ist nach dem Landgericht „ungenügend und unglaubwürdig“; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung.
VW Tiguan
Landgericht Paderborn,
Urteil vom 07.04.2017, Az. 2 O 118/16 (nicht rechtskräftig)
Volkswagen wurde verurteilt zum Schadenersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung; der Hersteller muss den Kaufpreis für einen VW Tiguan bezahlen und den Wagen zurücknehmen. Nutzungsvorteile werden angerechnet